Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen, Angebote von und Vereinbarungen mit der H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG, Elsper Straße 36, 57368 Lennestadt, Telefon: +49 2721 92600, E-Mail: [email protected], nachfolgend „H&R“ genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, nachfolgend „AGB“ genannt. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die H&R mit seinen Kunden über die von H&R angebotenen Produkte und Leistungen abschließt, auch wenn darauf nicht ausdrücklich hingewiesen werden sollte. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Den von diesen AGB abweichenden Einkaufsbedingungen/Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Selbst wenn H&R auf ein Schreiben Bezug nimmt, dass Einkaufsbedingungen/Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist oder ohne ausdrücklichen Widerspruch Bestellungen bestätigt oder liefert, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung fremder Geschäftsbedingungen.
(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmer, denn das Angebot von H&R ist ausschließlich an Unternehmer gerichtet. In der Übermittlung einer Anfrage oder Bestellung liegt daher auch die Bestätigung des Kunden, als Unternehmer zu handeln. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Angebot und Vertragsabschluss
(1) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen H&R und dem Kunden ist der schriftlich oder in Textform geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser AGB. Bestellungen und/oder Aufträge kann H&R innerhalb von 7 Tagen nach Zugang annehmen. Die Vertragsannahme bedarf zur Rechtsgültigkeit der Auftragsbestätigung durch H&R in Schriftform und/oder Textform. Dies gilt auch für alle unmittelbaren oder durch den Vertreter getroffenen Nebenabreden. Mündliche Zusagen von H&R vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.
(2) Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform/Textform.
(3) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von H&R gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
- Preise
Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und inklusive der Kosten für Verpackung. Zu den Preisen kommen noch die Versandkosten hinzu und gegebenenfalls noch bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben.
- Versand/Gefahrübergang
(1) Wenn nicht besonders vorgeschrieben oder vereinbart, bleibt die Versandart dem Ermessen von H&R vorbehalten, ohne dass H&R die Verantwortung für die preisgünstigste Verfrachtung übernimmt.
(2) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer, oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder H&R noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware versandbereit ist und H&R dem Kunden die Versandbereitschaft angezeigt hat.
- Zulässige Abweichungen
Angaben von H&R zu den Waren oder Dienstleistungen (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Darstellungen und Abbildungen) von H&R sind keine garantierten Beschaffenheitsangaben, sondern lediglich eine Beschreibung oder Kennzeichnung der Waren oder Leistungen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglichen vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
- Zahlung
Rechnungen von H&R sind grundsätzlich zahlbar innerhalb von 10 Tagen abzgl. 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Zugang in bar ohne Abzug. Der Kunde kommt 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Wenn der Zeitpunkt des Rechnungszugangs unsicher ist, kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der von H&R erbrachten Leistung in Verzug. Bei Verzug werden Zinsen in der gesetzlichen Höhe von 9 % p. a. über dem Basiszinssatz geltend gemacht. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleiben unberührt. Die Abnahme von Wechseln oder Schecks behält sich H&R ausdrücklich vor; sie werden grundsätzlich nur an Erfüllung statt angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlungsmittel mit befreiender Wirkung.
- Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher derzeitigen und künftigen Forderungen aus den Lieferbeziehungen zwischen dem Kunden und H&R in Bezug auf Waren von H&R im Eigentum von H&R. In Fällen, in denen der Kunde Zahlung durch Scheck leistet, jedoch im Zusammenhang hiermit von H&R – gleichgültig in welcher Form – eine wechselmäßige Haftung für den Betrag oder einen Teilbetrag der Schecksumme übernommen wird, gilt hinsichtlich der Eigentumsvorbehaltsrechte erst die Einlösung der Wechsel als Zahlung.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Kunden jedoch nicht gestattet.
(3) Im Falle der Weiterveräußerung der unter Vorbehalt gelieferten Ware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehenden Forderungen gegenüber dem Käufer des Kunden an H&R ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. H&R nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt bis zum Widerruf durch H&R berechtigt bzw. ermächtigt, die zur Sicherheit an H&R abgetretenen Forderungen bei Fälligkeit selbst im eigenen Namen einzuziehen. H&R darf diese Ermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen. Nach Widerruf der Einzugsermächtigung hat der Kunde unverzüglich die bis zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen an H&R zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
(4) Etwaige Be- oder Verarbeitung der Ware nimmt der Kunde namens und für Rechnung von H&R als Hersteller vor und H&R erwirbt entweder unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeitenden Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Produkten zu einer einheitlichen Sache verbunden, vermischt oder vermengt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt H&R, soweit die Hauptsache H&R gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis. In dem Fall verbleibt dadurch bei H&R ein Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des kumulierten Werts aus bisheriger Hauptsache und Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache.
(5) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum der Vorbehaltsware hinweisen und H&R über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Ware informieren, um H&R die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen.
(6) Übersteigen die nach den vorstehenden Bestimmungen H&R zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen um 20 %, wird H&R auf Verlangen des Kunden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen nach Wahl von H&R freigeben.
(7) Tritt H&R bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist H&R berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
- Liefertermin und Verzug
(1) Die Angabe des Liefertermins erfolgt als unverbindliche Prognose, es sei denn, dass ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Termin vereinbart ist. Verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung von H&R, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Ware im vereinbarten Zeitpunkt an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten übergeben worden ist.
(2) Sofern H&R verbindliche Lieferfristen ausdrücklich schriftlich vereinbart und aus Gründen, die H&R nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird H&R den Käufer hierüber informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist H&R berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird H&R erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt die nicht mögliche oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer von H&R, soweit H&R ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und H&R kein Verschulden trifft.
(3) Im Falle von Lieferverzug hat der Kunde eine mit Ablehnungsandrohung versehene angemessene Nachfrist zu setzen. Die Nachfrist muss mindestens 10 Arbeitstage betragen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde das Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz nur für den Teil des Vertragsumfanges geltend machen, der von H&R nicht erfüllt ist. Auf Wegfall des Interesses kann sich der Kunde weder bei teilweisem Verzug, noch bei Verzug auf den ganzen Vertrag berufen. Ist H&R in Verzug oder wird H&R die Lieferung, gleich aus welchem Rechtsgrund, unmöglich, so ist die Haftung von H&R auf Schadenersatz nach Maßgabe der Ziffer 11. dieser AGB beschränkt.
- Leistungsverweigerung, Rücktrittsvorbehalte
Bei wesentlicher Vermögensverschlechterung auf der Seite des Kunden, die nach Vertragsabschluss eintritt oder H&R erst dann aufgrund konkreter handelsüblicher Auskünfte bekannt wird, hat H&R das Recht, die geschuldeten Leistung zurückzubehalten und zu verlangen, dass der Kunde eine Gefährdung des Vertragszweckes durch ausreichende Sicherheitsleistung beseitigt. Kommt der Kunde dem Verlangen auf Sicherheitsleistung nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist H&R berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.
- Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
(2) Bei Sachmängeln der Ware ist H&R innerhalb angemessener Frist nach Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.
(3) Kunden müssen H&R offensichtliche Mängel, oder andere Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, innerhalb einer Frist von sieben Werktagen ab Empfang der Ware oder sonst binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen und die Ware gilt als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(4) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von H&R die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
- Haftungsausschluss
Die Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund ist beschränkt auf Schäden, die H&R oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder bei der Verletzung für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von H&R der Höhe nach auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, beschränkt. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Ansprüche aus Produkthaftung sowie aus Haftungsfolgen im Bereich von Körper und Gesundheitsschäden.
- Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen zwischen H&R und dem Kunden ist nach Wahl von H&R Lennestadt oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen H&R ist Lennestadt ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen H&R und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
H&R ist eine eingetragene Marke der H&R Spezialfedern GmbH & Co.KG, Lennestadt. Alle gezeigten Logos, Fotos, Zeichnungen und Texte sind rechtlich geschützt. Nutzung oder Verwertung in jedweder Form, auch auszugsweise, ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung verboten. Zuwiderhandlung wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Alle genannten Maße sind ca.-Angaben. Änderungen im Sinne des technischen Fortschritts sind ausdrücklich vorbehalten.
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